Bei allen Leistungen der Pflegeversicherung haben Sie die Wahl zwischen dem Pflegegeld (wenn die Pflege von Ihren Angehörigen selber übernommen wird), den Pflegesachleistungen (wenn die Pflege ein professioneller Pflegedienst übernimmt) oder einer Kombination von beidem.
Haben Sie passend zu diesem Thema auch schon unseren Pflegegeldrechner gesehen, der Ihr mögliches Pflegegeld im Falle der Kombination ermittelt?
So bekommen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung!
Die Leistungen der Pflegeversicherung können mit entsprechenden Formularen bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Der Anfang wird an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) weitergeleitet, der im Rahmen eines Hausbesuchs prüft, in welchem Maße eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und danach die Einstufung vornimmt. Diese Einstufung richtet sich nach dem erforderlichen pflegerischen Hilfebedarf und wird in Minutenwerten festgelegt.
Folgende Pflegestufen werden dabei unterschieden:
Pflegestufe 1
Personen, die in den genannten Bereichen für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
Pflegesachleistungen: bis zu 440,- Euro | Pflegegeld: bis zu 225,- Euro
Pflegestufe 2
Personen, die in den genannten Bereichen mindestens dreimal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 2 Stunden entfallen.
Pflegesachleistungen: bis zu 1040,- Euro | Pflegegeld: bis zu 430,- Euro
Pflegestufe 3
Personen, die in den genannten Bereichen täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 4 Stunden entfallen.
Pflegesachleistungen: bis zu 1510,- Euro | Pflegegeld: bis zu 685,- Euro
Haben Sie schon unseren Pflegegeldrechner gesehen?
